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BGH, 11.04.1980 - 2 StR 134/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mögliche Bedeutung einer bisherigen Straflosigkeit des Angeklagten für die Strafbemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Strafzumessung: Zu Gunsten des Angeklagten sprechende Umstände
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84
Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des …
So läßt sich aus den bisherigen Feststellungen nicht entnehmen, ob der Angeklagte vorbestraft ist; bisherige Straflosigkeit wäre aber in aller Regel strafmildernd zu berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 11. April 1980 - 2 StR 134/80, bei Holtz MDR 1980, 628). - BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82 Zur neuerlichen Strafzumessung hinsichtlich des Angeklagten S. wird darauf hingewiesen, daß die bisherige Straflösigkeit eines Angeklagten regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1980 - 2 StR 134/80; Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 677/80).